Wohnungsgeberbestätigung.
Geführt erstellen oder eine ausfüllbare PDF sofort herunterladen.
Drei Schritte zur fertigen PDF.
Nur die Angaben, die für eine vollständige Bestätigung nötig sind.
Welche Wohnung wird bestätigt?
Vorgang, Datum und Anschrift genügen für den Start.
Wer stellt die Bestätigung aus?
Wohnungsgeber und, falls abweichend, Eigentümer eintragen.
Wer zieht ein?
Alle meldepflichtigen Personen gemeinsam erfassen.
Ihre Bestätigung ist bereit.
Vorschau prüfen oder direkt als PDF herunterladen.
Wann brauche ich die Bestätigung?
Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug für die Anmeldung bei der Meldebehörde. Eine Auszugsbestätigung ist keine Pflicht nach § 19 BMG.
Welche Personen gehören hinein?
Tragen Sie alle Personen ein, die diese Wohnung beziehen und dort angemeldet werden.
Gut zu wissen
Wann wird die Wohnungsgeberbestätigung benötigt?
Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug für die Anmeldung bei der Meldebehörde. Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Für den Auszug schreibt §19 BMG keine Wohnungsgeberbestätigung vor.
Was passiert bei Verstoß?
Die Bestätigung muss rechtzeitig und mit zutreffenden Angaben ausgestellt werden. Bei Problemen mit der Ausstellung sollte die meldepflichtige Person die Meldebehörde unverzüglich informieren. Eine Bestätigung ohne tatsächlichen oder beabsichtigten Einzug ist verboten.
Welche Angaben gehören hinein?
Nach § 19 BMG gehören Name und Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls der Name des abweichenden Eigentümers, Wohnungsanschrift, Einzugsdatum und die Namen der meldepflichtigen Personen hinein. Nur der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person darf die Bestätigung ausstellen.