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Vier Schritte. Klar begründet.

Für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB.

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Wer erhöht welche Miete?

Mietobjekt und Vertragsparteien eindeutig zuordnen.

Mietobjekt
Mieter
Vermieter
Kurz beantwortet

Das Wichtigste vor dem Versand.

Für Erhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Staffel-, Index-, Sozialwohnungs- und Modernisierungsmieten benötigen einen anderen Ablauf.

Gut zu wissen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB muss die Miete zum vorgesehenen Erhöhungszeitpunkt grundsätzlich seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen ist frühestens nach einem Jahr möglich. Zusätzlich gelten die ortsübliche Vergleichsmiete und grundsätzlich 20 Prozent Kappungsgrenze in drei Jahren, in durch Landesverordnung bestimmten Gebieten 15 Prozent. Sonderregeln sind gesondert zu prüfen.

Welche Begründung ist nötig?

Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden. § 558a BGB nennt insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen. Prüfen Sie außerdem, ob Angaben aus einem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen sind.

Für Vermieter mit strukturiertem Anschreiben

Das Tool hilft dabei, die wichtigsten Angaben in ein nachvollziehbares Schreiben zu bringen. Dazu gehören bisherige Miete, neue Miete, Zeitpunkt, Begründung und Bitte um Zustimmung.

Passende nächste Schritte

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