Offene Miete. Jetzt handeln.
Rückstand erfassen, klare Frist setzen und Schreiben sofort versenden.
In drei kurzen Schritten.
Offenen Betrag festhalten, Empfänger ergänzen, PDF herunterladen.
Wie deutlich soll das Schreiben sein?
Wählen Sie passend zum bisherigen Verlauf.
An wen geht die Aufforderung?
Mietobjekt, Empfänger und Absender vollständig eintragen.
Frist und Zahlung
Nur die Zahlungsfrist ist erforderlich. Kontodaten sind optional.
Die Zahlungsaufforderung ist bereit.
Alle Beträge noch einmal prüfen und PDF herunterladen.
Gut zu wissen
Ab wann darf gemahnt werden?
Prüfen Sie zunächst Fälligkeit und Zahlungseingänge. Für Wohnraummiete regelt § 556b BGB grundsätzlich die Zahlung spätestens bis zum dritten Werktag. Ob Verzug vorliegt, richtet sich zusätzlich nach § 286 BGB und den Umständen der Zahlung; ein fehlender Kontoeingang allein beantwortet das nicht.
Welche Eskalationsstufen gibt es?
Sie können eine freundliche Erinnerung oder eine förmliche Zahlungsaufforderung mit Frist erstellen. Eine feste Zahl von Mahnungen ist nicht allgemein vorgeschrieben. Ob weitergehende Schritte zulässig sind, muss anhand des tatsächlichen Rückstands geprüft werden; die Vorlage stellt keine Kündigungsberechtigung fest.
Was sollte dokumentiert werden?
Wichtig sind Mietobjekt, Zeitraum, offener Betrag, bisherige Zahlungen, Frist zur Zahlung und Bankverbindung. Das Schreiben sollte sachlich bleiben und eindeutig erkennen lassen, welcher Betrag offen ist.