Vorauszahlung anpassen.
Geführt berechnen oder eine ausfüllbare PDF sofort herunterladen.
Drei Schritte zum Anpassungsschreiben.
Die letzte Abrechnung bildet die Grundlage für den neuen Monatsbetrag.
Was ergab die letzte Abrechnung?
Zeitraum, Ergebnis und bisherige Vorauszahlung eintragen.
An wen geht das Schreiben?
Mietobjekt, Mieter und Absender vollständig eintragen.
Vorschlag prüfen
Wirksamkeitsdatum kontrollieren und PDF erstellen.
Ihr Anpassungsschreiben ist bereit.
Berechnung prüfen oder direkt als PDF herunterladen.
Wann kann die Vorauszahlung angepasst werden?
Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei die Betriebskostenvorauszahlung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).
Darf ein pauschaler Puffer aufgeschlagen werden?
Ein abstrakter Sicherheitszuschlag ist nicht vorgesehen. Absehbare Kostenänderungen sollten konkret begründet werden.
Gut zu wissen
Wann darf die Vorauszahlung angepasst werden?
Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, kann nach § 560 Abs. 4 BGB jede Vertragspartei nach einer Abrechnung eine Anpassung auf eine angemessene Höhe in Textform erklären. Dokumentieren Sie die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar.
Wie wird die neue Vorauszahlung berechnet?
Grundlage ist die letzte Nebenkostenabrechnung. Absehbare Kostenänderungen dürfen berücksichtigt werden, wenn sie konkret begründet sind; ein pauschaler Sicherheitszuschlag ist nicht vorgesehen. Sowohl Erhöhungen als auch Senkungen sind möglich.
Passend nach der Abrechnung
Das Tool eignet sich direkt nach einer Nebenkostenabrechnung, wenn Nachzahlungen oder starke Kostenänderungen zeigen, dass die bisherige Vorauszahlung zu niedrig oder zu hoch war.